Die umfassende Beistandschaft

Eine umfassende Beistandschaft wird dann errichtet, wenn eine Person sich durch selbstschädigende Handlungen gefährdet und ihr Schutz nicht anderweitig erbracht werden kann.

Bei einer umfassenden Beistandschaft entfällt die Handlungsfähigkeit der verbeiständeten Person von Gesetzes wegen. Der Beistand vertritt die betroffene Person umfassend im Bereich der Personensorge, der Vermögenssorge und des Rechtsverkehrs.