Die Begleitbeistandschaft

Dies ist die leichteste Form der Beistandschaften. Sie wird mit der Zustimmung der betroffenen urteilsfähigen Person errichtet, wenn diese lediglich eine begleitende und beratende Unterstützung für die Erledigung bestimmter Angelegenheiten benötigt. Der Beistand kann selbst keine Handlungen für die betroffene Person vornehmen, er kann sie nicht vertreten.