Finanzen und Revisorat

Die Beistandspersonen müssen jährlich der KESB einen Bericht und eine Rechnung über ihre Amtstätigkeit einreichen. Der Dienst Finanzen und Revisorat prüft diese Dokumente zu Handen der Spruchkammern der KESB, welche über die Genehmigung zu entscheiden haben.

Weiter überwacht der Dienst Finanzen und Revisorat, dass das Vermögen der verbeiständeten Personen sachgerecht verwaltet wird.

Überdies ist der Dienst auch für die Mitwirkung der KESB bei der Aufnahme von Inventaren verbeiständeter Personen und für den Kindesvermögensschutz verantwortlich.