Leitung KESB
Dem Leiter der KESB obliegt die organisatorische, finanzielle und personelle Leitung der Behörde. Der Leiter ist gleichzeitig Spruchkammervorsitzender. Weiter kommt ihm die inhaltliche Gesamtverantwortung für die Abklärungsfunktion zu.
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Dem Leiter der KESB obliegt die organisatorische, finanzielle und personelle Leitung der Behörde. Der Leiter ist gleichzeitig Spruchkammervorsitzender. Weiter kommt ihm die inhaltliche Gesamtverantwortung für die Abklärungsfunktion zu.