Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt, dass

  • die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Basel-Stadt keine Beschränkung der Handlungsfähigkeit für eine Person verfügt hat,
  • bei der Behörde kein Verfahren hängig ist, bei dem eine Beschränkung der Handlungsfähigkeit der Person geprüft wird, und
  • die Behörde über keine Hinweise verfügt, dass in einem früheren Wohnsitzkanton eine Beschränkung der Handlungsfähigkeit vorgenommen worden ist.

Sie erhalten das Handlungsfähigkeitszeugnis nach vorgängiger Anfrage und Angabe der Personalien per E-Mail an kesb@bs.ch in der Kanzlei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Das Handlungsfähigkeitszeugnis muss abgeholt werden.

Bitte bringen Sie mit:

  • bei persönlicher Vorsprache
    • gültigen amtlichen Ausweis (Identitätskarte, Pass, Führerausweis, Ausländerausweis)
    • CHF 20.00
  • bei Vertretung durch eine Drittperson
    • Vollmacht, unterzeichnet von der Person, die das Handlungsfähigkeitszeugnis benötigt (bei Vertretung durch Ehepartner nicht notwendig)
    • gültigen amtlichen Ausweis der vorsprechenden Person
    • CHF 20.00

Auskünfte über die Handlungsfähigkeit an Drittpersonen

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde gibt gegenüber Drittpersonen Auskunft über allfällige Einschränkungen der Handlungsfähigkeit einer Person, wenn die Drittperson ein Interesse glaubhaft macht. Der Antrag muss die Personalien des Auskunftsstellers und der betroffenen Person sowie eine Begründung enthalten.