Die Abklärungsteams im Erwachsenenschutz

Zwei interdisziplinär zusammengesetzte Abklärungsteams sind damit befasst, die eingehenden Gefährdungsmeldungen und sonstigen Hinweise, dass eine Person Unterstützung benötigt, zu bearbeiten. Sie klären ab, ob für eine betroffene Person die Errichtung einer erwachsenenschutzrechtlichen Massnahme angezeigt ist.

Nach Abschluss der Abklärungen stellt die zuständige Fachmitarbeiterin bzw. der zuständige Fachmitarbeiter Antrag auf Errichtung der geeigneten Massnahme oder Antrag auf Einstellung des Verfahrens an die Spruchkammer der KESB.

Ist eine Beistandschaft einmal errichtet, so sind die Mitglieder der Abklärungsteams auch mit der Prüfung bestimmter vom Beistand vorbereiteter Geschäfte befasst, für die das Gesetz die Zustimmung der KESB verlangt. Sie stellen je nach Ergebnis ihrer Abklärung bei der Spruchkammer der KESB Antrag auf Genehmigung oder auf Abweisung des Geschäfts.