Das Abklärungsteam im Kindesschutz

Im Kindesschutz nimmt ein interdisziplinär zusammengesetztes Abklärungsteam Meldungen über eine allfällige Kindeswohlgefährdung entgegen.

Ergibt eine Ersteinschätzung, dass nähere Abklärungen notwendig sind, wird dem Kinder- und Jugenddienst (KJD) ein Abklärungsauftrag erteilt. Nach Abschluss der Abklärung wendet sich der KJD wieder mit einer Empfehlung an das Abklärungsteam. Die beteiligten Personen, insbesondere die Eltern, haben die Möglichkeit, zur Empfehlung Stellung zu nehmen. Auch das Kind wird angehört, sofern nicht das Alter oder andere wichtige Gründe dagegen sprechen.

Nach Abschluss der Abklärungen stellt die zuständige Fachmitarbeiterin bzw. der zuständige Fachmitarbeiter Antrag auf Errichtung der geeigneten Massnahme oder Antrag auf Einstellung des Verfahrens an die Spruchkammer der KESB.