Unterhalt

Eltern haben für den Unterhalt ihres Kindes zu sorgen. Dieser wird durch Pflege und Erziehung sowie durch Geldzahlung geleistet.

Im Konfliktfall ist der finanzielle Unterhalt ohne entsprechende Regelung nicht lückenlos gewährleistet. Insbesondere bei getrenntem Wohnsitz der Eltern ist eine Regelung des Unterhaltes für das Kind und eine Vereinbarung über die Betreuungsaufteilung sinnvoll und wird empfohlen. Die KESB steht Ihnen für die Beratung und die Ausarbeitung einer Vereinbarung über die Betreuung und/oder den finanziellen Unterhalt gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass eine Vereinbarung über den finanziellen Unterhalt für das Kind erst nach einer Genehmigung durch die KESB verbindlich wird.

Bei Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung errichtet die KESB eine Beistandschaft zur Regelung des Unterhaltes.