Regelung Vaterschaft

Sind die Eltern eines Kindes miteinander verheiratet, gilt der Ehemann als rechtlicher Vater. Demgegenüber muss die Vaterschaft rechtlich geklärt werden, falls die Eltern nicht miteinander verheiratet sind. In den meisten Fällen geschieht dies, indem der Vater das Kind anerkennt.

Wird das Kind nicht innert angemessener Frist vom Vater anerkannt, ernennt die Behörde in der Regel für das Kind eine Beistandsperson. Diese hat die Interessen des Kindes gegenüber dem Vater wahrzunehmen und nötigenfalls eine Vaterschafts- und Unterhaltsklage beim zuständigen Gericht zu erheben.

Ist die Vaterschaft geregelt, informiert die KESB über die Möglichkeit eines Unterhaltsvertrages für das Kind. Dieser Unterhaltsvertrag muss der KESB zur Genehmigung eingereicht werden.