Regelung der Betreuung

Können sich Eltern, welche nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, nicht über den persönlichen Kontakt zum Kind einigen und führt auch die Beratung durch eine Fachstelle (z.B. Kinder- und Jugenddienst oder Familien-, Paar- und Erziehungsberatung) zu keiner befriedigenden Lösung, so legt die KESB eine Betreuungsregelung fest und errichtet bei Bedarf zusätzlich eine Beistandschaft.